LKW-Maut auf Bundesfernstraßen wird zum 1. August 2012 auf vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen erhoben.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Startverordnung zur Erhebung der Maut auf mindestens vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen auf den Weg gebracht.
Es werden nur Bundesstraßen bemautet,
· für die der Bund der Träger ist
· die keine Ortsdurchfahrten sind
· die mit vier oder mehr Fahrstreifen ausgebaut sind
· die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen durchgehend getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben
· die eine Mindestlänge von 4 Kilometern aufweisen
· die jeweils unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sind
Insgesamt 84 Bundesstraßenabschnitte mit insgesamt 1.135 Kilometern Länge entsprechen den oben genannten Kriterien und sind künftig mautpflichtig.